KRANKENKASSENZUSCHUSS FÜR GESUNDHEITSKURSE
Die gesetzlichen deutschen Krankenkassen beteiligen sich finanziell an
meinen Gesundheitskursen im Rahmen von Präventionsangeboten nach § 20
Abs. 4 Nr. 1 SGB V, da meine Kurse von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.
Wenn
Sie an einem meiner Kurse teilnehmen, übernimmt Ihre
gesetzliche deutsche Krankenkasse einen Teil der
Kursgebühren, unter der Voraussetzung, dass Sie an mindestens 80% der
Kurstermine
teilgenommen haben. Dies entspricht bei einem 8wöchigen Kurs einer Teilnahme an 7 der 8 Kurstermine, bei einem 10wöchigen Kurs einer Teilnahme an 8 der 10 Kurstermine und bei einem 12wöchigen Kurs einer Teilnahme an 10 der 12 Kurstermine.
Wie hoch dieser Zuschuss ist und wie oft Sie eine
Bezuschussung erhalten können, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer
Krankenkasse
oder schauen Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse unter
"Gesundheitskurse" oder "Präventionskurse" nach. Die meisten Krankenkassen bezuschussen zwei Kurse pro Jahr mit unterschiedlich hohen Beträgen. Dies variiert von einem festen Betrag pro Kurs bis hin zu 80-90% der Kursgebühr.
Wenn Sie an 80% der Kurstermine
anwesend waren, erhalten Sie von mir am Ende des Kurses ein Formular,
das Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten den
Erstattungsbetrag dann direkt von Ihrer Krankenkasse.
Beispiele der Bezuschussung:
AOK Baden-Württemberg: 2 Kurse pro Jahr mit je 80,- €
Barmer, DAK und TK: 2 Kurse pro Jahr mit je 75,- €
Innungskrankenkassen: unterschiedlich hohe Budgets je nach Kasse