KRANKENKASSENZUSCHUSS FÜR GESUNDHEITSKURSE

Die gesetzlichen deutschen Krankenkassen beteiligen sich finanziell an meinen Gesundheitskursen im Rahmen von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V, da meine Kurse von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.
Wenn Sie an einem meiner Kurse teilnehmen, übernimmt Ihre gesetzliche deutsche Krankenkasse einen Teil der Kursgebühren, unter der Voraussetzung, dass Sie an mindestens 80% der Kurstermine teilgenommen haben. Dies entspricht bei einem 8wöchigen Kurs einer Teilnahme an 7 der 8 Kurstermine, bei einem 10wöchigen Kurs einer Teilnahme an 8 der 10 Kurstermine und bei einem 12wöchigen Kurs einer Teilnahme an 10 der 12 Kurstermine.
Wie hoch dieser Zuschuss ist und wie oft Sie eine Bezuschussung erhalten können, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse oder schauen Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse unter "Gesundheitskurse" oder "Präventionskurse" nach. Die meisten Krankenkassen bezuschussen zwei Kurse pro Jahr mit unterschiedlich hohen Beträgen. Dies variiert von einem festen Betrag pro Kurs bis hin zu 80-90% der Kursgebühr.
Wenn Sie an 80% der Kurstermine anwesend waren, erhalten Sie von mir am Ende des Kurses ein Formular, das Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten den Erstattungsbetrag dann direkt von Ihrer Krankenkasse.


Beispiele der Bezuschussung:
AOK Baden-Württemberg: 2 Kurse pro Jahr mit je 80,- €
Barmer, DAK und TK: 2 Kurse pro Jahr mit je 75,- €
Innungskrankenkassen: unterschiedlich hohe Budgets je nach Kasse

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